FAMILIENRECHT

Beziehungen zukunftssicher zu gestalten

IHRE FRAGEN


Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?
Welche Rechte und Pflichten hat man während des Bestehens der Ehe?
Trennung und Scheidung – doch was wird aus den Kindern und der elterlichen Sorge danach?
Wie sieht es mit dem eigenen Vermögen in der Ehe und der Haftung für Verbindlichkeiten aus?
Was ist hinsichtlich Hausrat und ehelicher Wohnung in Bezug auf das Familienrecht zu beachten?
Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen bzw. wie lange zahlen?
Wie sind die Gestaltungsmöglichkeiten und rechtlichen Grenzen eines Ehevertrages?
Wie sichere ich rechtlich eine Patchworkfamilie ab?

Familienrecht

Das Familienrecht hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen eng miteinander verbundenen Personen zukunftssicher zu gestalten.

UNSERE THEMEN


Das Adoptionsrecht beinhaltet die rechtlichen Regeln für die Durchführung einer Adoption, der Annahme eines Kindes.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge, das die Bestimmung des gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthaltes des minderjährigen Kindes beinhaltet.

Die Betreuungsverfügung ist die schriftliche Verfügung, für den Fall, dass der Verfügende selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss.

Die Ehe ist die gesellschaftlich anerkannte, gesetzlich geregelte, gefestigte Lebensgemeinschaft von Personen, die als Ehegatten bezeichnet werden.

Die Ehescheidung ist die formell rechtliche Auflösung einer Ehe.

Der Ehevertrag enthält bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung.

Der Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern im Rahmen ihres Einkommens und ihrer finanziellen Möglichkeiten Unterhalt an ihre bedürftigen Eltern zu zahlen.

Die Familie ist eine durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft und demnach eine engere Verwandtengruppe.

Der Kindesunterhalt ist der Anspruch des Kindes gegenüber einem Elternteil.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) gibt zwei Menschen gleichen Geschlechts einen rechtlichen Rahmen und ermöglicht die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten an den anderen gezahlt, soweit dieser außerstande ist seinen eigenen Unterhalt selbst zu besorgen oder eine Erwerbstätigkeit ihm nicht zuzumuten ist.

Die Patchworkfamilie ist eine zusammengesetzte Familie, bei der ein Elternteil mindestens ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung in eine neue Familie mit einbringt.

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann, z. B. bei ärztlichen Heileingriffen.

Die Scheidung ist die formell rechtliche Auflösung einer Ehe.

Die notarielle Scheidungsvereinbarung enthält bestimmte Regeln für den Fall einer Scheidung.

Die Trennung steht für das Getrenntleben eines Ehepaares, bei dem keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht oder die Beibehaltung der ehelichen Gemeinschaft ablehnt.

Den Trennungsunterhalt zahlt ein Ehegatte dem anderem, nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde, die Ehe aber rechtlich noch besteht.

Die Trennungsvereinbarung enthält bestimmte Regeln für die Zeit der Trennung der Eheleute, z. B. die Höhe einer Unterhaltszahlung.

Den Trennungsunterhalt zahlt ein Ehegatte dem anderem, nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde, die Ehe aber rechtlich noch besteht.

Das Sorgerecht oder auch die elterliche Sorge beinhaltet die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge, u. a. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Vertretungsmacht) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Das Umgangsrecht ist das Recht eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinen Eltern sowie eines jeden Elternteils mit seinem Kind.

Bei der Unterhaltsberechnung wird der durch den Unterhaltsverpflichteten monatlich zu zahlende Unterhalt ermittelt.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben zu erledigen.

UNSER VORGEHEN


Die Ehe ist in der heutigen Zeit nicht mehr die einzige anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Hinzugekommen sind die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Auch das Zusammenleben in Patchworkfamilien wirft immer öfter rechtliche Fragen auf. Das Familienrecht hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen eng miteinander verbundenen Personen zukunftssicher zu gestalten. Es gilt, gerade in Zeiten des Wandels Sicherheit und dauerhafte Absicherung zu gewährleisten.

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DIE KOSTEN


Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses schreibt fest, wie ein Honorar abzurechnen ist. Bei Bedarf kann auch eine, vom RVG unabhängige, Honorarvereinbarung vereinbart werden. Die im Einzelfall zu erwartenden Kosten erläutern wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Rechtsanwältin
Antonella Vigorito
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